Schmidt, Nickl, Fürst und Partner
Schmidt, Nickl, Fürst und Partner ist ein Zusammenschluss der Kanzleien Schmidt Rechtsanwälte und Fürst, Nickl und Partner.
Die engen Verflechtungen rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte bei der Lösung wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen erfordern ein Beratungsangebot, das auf diese speziellen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Unsere Rechtsanwälte entwickeln daher fachübergreifend mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern individuelle Lösungen für unsere Mandanten.
Die Konfliktbewältigung im Rahmen der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung unserer Mandanten sowie die Konfliktvermeidung durch professionelle Begleitung bei Verhandlungen und entsprechende Vertragsgestaltung sehen wir als unsere vorrangige Aufgabe an.
Dabei ist uns bewusst, dass all dies nur mit dem Vertrauen unserer Mandanten gelingen kann. Dieses Vertrauen zu gewinnen und zu erhalten, ist für uns eine Herausforderung, der wir ständig gerecht werden wollen.
Arbeitsrecht | ▼ | |
In unserem arbeitsrechtlichen Referat decken wir alle "klassischen" Bereiche des Arbeitsrechts ab. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei der Erarbeitung von Arbeitszeit- und Entlohnungsmodellen, bei Fragen im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Fehlzeiten, Abmahnung, Kündigung) - und natürlich auch bei der Vertretung unserer Mandanten vor den Arbeitsbehörden und Arbeitsgerichten. Im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der zielorientierten Kommunikation mit dem Betriebsrat ihres Unternehmens, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträgen oder bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben des Tarifrechts. Selbstverständlich decken wir in diesem Zusammenhang auch die relevanten Fragestellungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts ab. Zusammen mit unseren spezialisierten Anwälten und Steuerberatern bearbeiten wir außerdem die arbeitsrechtlichen Aspekte bei Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsübergängen und der Restrukturierung von Unternehmen. Ihr Ansprechpartner: Detlef Ullmann |
Architekten- und Ingenieursvertragsrecht | ▼ | |
Baurecht und das Recht der Architekten und Ingenieure sind eng miteinander verzahnt. Teilweise ergeben sich im Werkvertragsrecht auch identische oder ähnliche Fragestellungen. Wir beraten daher Architekten und Ingenieure sowie ihre Vertragspartner (insbesondere Bauherren), angefangen bei der Vertragsgestaltung über die Fragestellungen bei der Projektabwicklung bis hin zu den Problemen der Durchsetzung des HOAI-Honorars und der Haftung des Planers. Ihre Ansprechpartner: Detlef Ullmann Martin Sarnowski |
Bankrecht | ▼ | |
Wir betreuen Kreditinstitute und ihre Kunden bei der Vertragsgestaltung im Kreditbereich, bei der rechtlichen Beurteilung und Realisierung von Kreditsicherheiten und begleiten sie bei den relevanten Gesprächen im Kreditbereich. Durch die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern können wir insbesondere in der Sanierungsberatung die „Nahtstellen“ zu anderen Fachgebieten zuverlässig und aus einer Hand abdecken. Ihre Ansprechpartner: Detlef Ullmann Martin Sarnowski Dr. Ulrich Nickl Gerhard Schmidt |
Privates Baurecht | ▼ | |
Wir beraten und betreuen neben Bauherren insbesondere auch Mandanten im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, der Bauindustrie und des Anlagenbaus in allen Fragen des zivilen Baurechts einschließlich vergaberechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, die Begleitung des Mandanten bei der Projektabwicklung sowie die Konfliktbewältigung zwischen den Bauvertragsparteien. Neben Fragen der Haftung der Vertragsparteien sind hier regelmäßig Auseinandersetzungen um die zu zahlende Vergütung, Vertragsstrafen und Leistungsverweigerungsrechte sowie die Behandlung aufgetretener Mängel von besonderer Bedeutung. In Konfliktfällen betreuen wir unsere Mandanten sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch in Schiedsverfahren oder baurechtlichen Prozessen vor den Zivilgerichten und Vergabekammern. Ihre Ansprechpartner: Detlef Ullmann Martin Sarnowski |
Erbrecht | ▼ | |
Beratung im Bereich des Erbrechts für Privatleute und Unternehmer bildet einen unserer Schwerpunkte. Hierzu gehören vor allem die Testamentsgestaltung und die vorweggenommene Erbfolge sowie die damit zusammenhängende Gestaltungsberatung, aber auch die Abwicklung von Erbfällen, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungen unter Erben. Die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern gewährleistet, dass die Facetten des Erbrechts, des Familienrechts und der steuerlichen Auswirkungen im Erbschaftsteuerrecht und Ertragsteuerrecht ausgewogen Berücksichtigung finden. Ihre Ansprechpartner: Dr. Ulrich Nickl |
Gesellschaftsrecht | ▼ | |
Wir beraten vorwiegend mittelständisch geprägte Unternehmen jeder Rechtsform im Bereich des Gesellschaftsrechts, von der Existenzgründungsberatung, Umstrukturierung von Unternehmen bis hin zu komplexen Vertragsgestaltungen für Unternehmensgruppen und Konzerne. Die ständige Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gewährleistet, dass bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei Unternehmensumstrukturierungen und Umwandlungen sämtliche relevanten Aspekte umfassend bedacht werden. Wie in einer Ehe lassen sich auch im Umgang zwischen Gesellschaftern Differenzen und Streitigkeiten nicht immer vermeiden. Um die damit verbundenen emotionalen und finanziellen Belastungen für alle Beteiligten überschaubar zu halten, steht für uns bei der Betreuung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen eine rasche Problemlösung unter bestmöglicher Wahrung der Interessen unserer Mandanten im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung im Gesellschaftsrecht liegt in der Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (Gestaltung von Dienstverträgen, Tantiemevereinbarungen, Betriebsaufspaltungen). Hier zahlt sich die ständige Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern in besonderem Maße aus, da die Vorgaben des Steuerrechts und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung, steuerliche Anerkennung zivilrechtlicher Gestaltungen, Sozialversicherungspflicht) für die zivilrechtliche Vertragsgestaltung besonders wichtig sind. Ihre Ansprechpartner: Gerhard Schmidt Dr. Ulrich Nickl Martin Sarnowski Dr. Balazs Korom |
Heilmittelwerberecht / Ärztliches Werberecht | ▼ | |
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bezweckt den Schutz der Gesundheit des einzelnen Verbrauchers sowie der Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit. Das Gesetz regelt, ob und wie für Arzneimittel sowie Medizinprodukte Werbung gemacht werden darf. Hauptsächlich betroffen sind Pharmaunternehmen, Apotheker und Krankenhäuser. Gleichzeitig ist für Ärzte aufgrund des stärker gewordenen Wettbewerbs die Hervorhebung der eigenen Leistungen mittels Werbemaßnahmen erforderlich geworden. Wir beraten Sie umfassend und kompetent u.a. darüber, welche Angaben Sie in Ihrer Werbung machen müssen und dürfen sowie welche Rabatte und Werbegeschenke an die Verbraucher als Marketinginstrumente zulässig sind. Ebenso beurteilen wir, ob eine Werbung für die Arztpraxis oder die Person des Arztes den gesetzlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung entspricht. Ihr Ansprechpartner: Dr. Balazs Korom |
Internationales Handelsrecht | ▼ | |
Vertragsbeziehungen zu ausländischen Vertragspartnern erlangen auch für mittelständisch geprägte Unternehmen immer größere Bedeutung. Wir begleiten unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit ausländischen Vertragspartnern, die wir auch in unseren Korrespondenzsprachen Englisch, Französisch und Niederländisch führen. Darüber hinaus unterstützen wir ausländische Unternehmen bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland. Wir führen für unsere Mandanten Zivilverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in allen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Bei Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten unterstützen wir unsere Mandanten bei der Auswahl geeigneter Rechtsanwälte vor Ort, bereiten den Prozessstoff auf und führen die juristische Korrespondenz. Ihre Ansprechpartner: Dr. Ulrich Nickl Martin Sarnowski |
Immobilien-, Miet-, Makler- und Wohnungseigentumsrecht | ▼ | |
Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente „Beratung rund um die Immobilie“, sei es bei
• Erwerb, Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Wohnungsgesellschaften und Hausverwaltungen, insbesondere auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Ihre Ansprechpartner: Detlef Ullmann |
Kartellrecht | ▼ | |
Das Kartellrecht hat zur Aufgabe, die Freiheit und Wirksamkeit des freien Marktgeschehens, die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu sichern. Der Schutz des freien Wettbewerbs stützt sich auf drei Säulen: dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen; dem Verbot, eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen und der Zusammenschlusskontrolle. Bei Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften drohen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus kann die Kartellbehörde u.a. ein Bußgeldverfahren einleiten. Wir prüfen für Sie u.a., ob Verträge oder Absprachen gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen und gegebenenfalls eine Freistellung nach den Gruppenfreistellungsverordnungen in Betracht kommt. Wir beurteilen für Sie, ob in der konkreten Konstellation eine marktbeherrschende Stellung, welche missbräuchlich ausgenutzt wird, vorliegt (z.B. Boykott). Ihr Ansprechpartner: Balazs Korom |
Lebensmittelrecht | ▼ | |
Das Lebensmittelrecht ist ein Sammelbegriff für nationale und europäische Rechtsvorschriften, die vor allem der Produktsicherheit und dem Täuschungsschutz im Hinblick auf Lebensmittel dienen. Es umfasst sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Lebensmitteln. Eine besondere Bedeutung nimmt hier die Etikettierung von Lebensmitteln im Hinblick auf nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen und sonstige Werbeaussagen ein. Unser Leistungsangebot umfasst u.a. die Beurteilung der Etikettierung von Lebensmitteln, die Einholung behördlicher Genehmigungen und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden, Wettbewerbern und Medien. Ihr Ansprechpartner: Balazs Korom |
Leasingrecht, IT-Recht | ▼ | |
Gegenstand des Leasingrechts sind Rechtsbeziehungen, die in Zusammenhang mit einem Leasingvertrag stehen. Sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei Fragen zu bestehenden Leasingverträgen sind spezielle Kenntnisse zu der ergangenen Rechtsprechung unerlässlich. Das Leasingrecht ist nämlich nach wie vor nicht gesetzlich geregelt. Sofern der Vertrag Regelungslücken aufweist, greifen ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zum Mietvertrag. Von der Überprüfung und Gestaltung unterschiedlichster Vertragsmodelle, über das Forderungsmanagement bis hin zur Titulierung und Vollstreckung sind wir für unsere Mandanten erfolgreich im Leasingrecht tätig. Internetrecht und Abmahnungen sind ein Themenkomplex, der in unserer Wirtschaftswelt eng verzahnt ist. Ob falsche AGB oder Widerrufsbelehrung, irreführende Werbung oder unvollständiges Impressum - insbesondere für Unternehmer lauern im Internet überall Fallstricke und Stolperfallen - und sie sind für jedermann sichtbar. Mit unserer Kompetenz können wir sie schon im Vorfeld bei der Gestaltung Ihrer Tätigkeit beraten, wie auch helfen, sollten Sie wegen eines Verstoßes rechtlich angegangen werden. Ihre Ansprechpartner: Martin Sarnowski |
Mediation | ▼ | |
Mediation ist eine in Deutschland noch recht junge und zugleich seit Jahrtausenden sehr traditionelle Art der Konfliktregelung. Die Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung des „allparteilichen“ Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Ihr Ansprechpartner: Gerhard Schmidt |
Presse- und Persönlichkeitsrecht | ▼ | |
Eine der grundlegenden Säulen eines demokratischen Rechtsstaats ist die Presse- und Meinungsfreiheit, welche einen hervorgehobenen Schutz des Grundgesetzes genießt. Betroffen sind hiervon Veröffentlichungen in Rundfunk, Fernsehen, Presse und Internet. Die Berichterstattung steht nicht selten im Konflikt mit den ebenso grundrechtlich geschützten Rechten der Personen und Unternehmen, die Gegenstand der Äußerungen sind. Das Presse- und Persönlichkeitsrecht versucht, den widerstreitenden Interessen gerecht zu werden und gibt dem Betroffenen gegebenenfalls Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Richtigstellungs- und Schadenersatzansprüche in die Hand. Wir beraten Sie u.a. durch Prüfung von geplanten Veröffentlichungen auf ihre presserechtliche Zulässigkeit. Gleichzeitig vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich bei mutmaßlichen Persönlichkeitsverletzungen. Ihr Ansprechpartner: Dr. Balazs Korom |
Speditions- und Transportrecht | ▼ | |
Unternehmen des Speditions- und Frachtgewerbes bieten wir kompetente Hilfe rund um das Transport- und Speditionsrecht. Diese Rechtsgebiete tangieren immer stärker Fragen des Handels-, Haftungs- und Versicherungsrechts, die wir unseren Mandanten gerne beantworten. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr arbeiten wir eng mit erfahrenen Kooperationskanzleien zusammen, um Ihnen auch im Ausland fachkundige Unterstützung bieten zu können. Das Angebot unserer Kanzlei reicht dabei von Beratung und außergerichtlicher Betreuung über die Geltendmachung von Forderungen bis hin zur Prozessvertretung. Ihr Ansprechpartner: Gerhard Schmidt |
Steuerrecht | ▼ | |
Durch die enge Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte und Steuerberater können wir die "Nahtstelle" zwischen Steuerrecht und Zivilrecht umfassend abdecken. Hierzu zählen insbesondere die Berührungspunkte zum Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Handelsrecht. Den Schwerpunkt bildet die Gestaltungsberatung bei der Konzeption der Unternehmensstruktur, die Nachfolgeberatung sowie die Sanierungsberatung. Darüber hinaus vertreten unsere spezialisierten Anwälte im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen, in Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden, vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof. Ihre Ansprechpartner: Gerhard Schmidt Dr. Ulrich Nickl |
Strafrecht | ▼ | |
In unserem strafrechtlichen Referat unterstützen wir Sie sowohl in Verfahren nach dem Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht. Unser Ziel ist in der Verteidigung, bereits im Vorfeld alles soweit wie möglich abzuklären, um öffentliche Gerichtsverfahren zu vermeiden und eine Einstellung des Verfahrens zu erlangen. Sollte ein Gerichtsverfahren dennoch unausweichlich sein, so sind wir bemüht, vor der Gerichtsverhandlung mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen, damit wir deren Sichtweise erfahren, um sodann die Verteidigungstaktik darauf abzustellen. Dies geschieht auch im Hinblick darauf, dass unsere Mandanten wissen, was auf sie zukommen kann. Daneben unterstützen wir aber auch Opfer von Straftaten in der Stellung von Strafanzeigen, Strafanträgen, in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie bei den oftmals für Opfer unangenehme Gänge zu Gericht. Ein besonderes Augenmerk liegt in unserem strafrechtlichen Referat in der Verteidigung von Steuerstraftaten. Hier zahlt sich die ständige Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in besonderem Maße aus, da hierdurch eine effektive Verteidigungstaktik aufgebaut werden kann. Diese beschränkt sich nicht nur auf straftaktische Gesichtspunkte, sondern berücksichtigt vielmehr die Besonderheiten des Steuerrechts. Unsere Beachtung finden hier insbesondere die entlastenden Vorschriften des materiellen Steuerrechts, um bereits den objektiven Vorwurf der Steuerhinterziehung zu widerlegen. Dabei achten wir bei Unternehmern in enger Zusammenarbeit mit unserem wirtschaftsrechtlichen Referat stets auf die Besonderheiten einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften, zum Beispiel der Gewerbeordnung, der Insolvenzordnung, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und anderer gesetzlicher Vorschriften. Nur so kann die ganze Tragweite eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens umfassend abgeschätzt werden. Ihre Ansprechpartner: Gerhard Schmidt Dr. Balazs Korom |
Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Beteiligung von Kapitalgebern | ▼ | |
Unternehmen, Betriebe, Betriebsteile oder Beteiligungen an Gesellschaften als Gegenstand eines Kaufvertrages werfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Fragestellungen auf: neben Aspekten der Kaufpreisermittlung, Finanzierung und Modalitäten der Kaufpreiszahlung sind betriebswirtschaftliche, steuerliche, zivil- und arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Zusammen mit unseren Unternehmensberatern sind wir bei der Suche und Auswahl geeigneter Vertragspartner behilflich. Unternehmensbewertungen unserer Wirtschaftsprüfer liefern die Grundlage für die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises sowie für die Verhandlungen mit Kreditgebern zur Kaufpreisfinanzierung. Unsere Teams aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gewährleisten eine umfassende Beratung bei der Durchführung von Due Diligence Prüfungen, bei den Vertragsverhandlungen und der Vertragsgestaltung sowie bei der Abwicklung von Unternehmenskaufverträgen. Ebenso beraten wir unsere Mandanten bei der Beteiligung strategischer Investoren oder von Kapitalgebern zur Stärkung ihres Unternehmens. Ihre Ansprechpartner: Gerhard Schmidt Dr. Ulrich Nickl Martin Sarnowski |
Urheber- und Lizenzvertragsrecht | ▼ | |
Der zuverlässige Schutz geistigen Eigentums und die Nutzung solcher Rechte auf der Grundlage von Nutzungsrechten (Lizenzen) spielt auch im unternehmerischen Mittelstand eine immer größere Rolle. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher für den wirtschaftlichen Erfolg von erheblicher Bedeutung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des Urheberrechts bei der Gestaltung von Schutzrechts- und Nutzungsverträgen. Hierzu gehören Patent-, Lizenz- und Know-How-Nutzungsverträge, Verträge im Werbe- und Medienbereich, insbesondere im Musik-, Kunst- und Unterhaltungssektor. Darüber hinaus unterstützen wir die Mandanten bei der Geltendmachung und Verteidigung ihrer Schutzrechte gegen unbefugte Nutzungen Dritter. Ihre Ansprechpartner: Dr. Ulrich Nickl Martin Sarnowski Dr. Balazs Korom |
Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten | ▼ | |
In unserem verkehrsrechtlichen Referat vertreten wir hauptsächlich Versicherungen; jedoch sind wir insbesondere auch für unsere Firmenkunden auch bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen der Abwicklung von Unfällen behilflich und unterstützen unsere Mandanten dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstößen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen können wir dabei eine Überprüfung der Messungen nicht nur auf rechtliche Aspekte stützen, sondern auch die technische Seite überprüfen. Hierdurch kann vor Gericht durch einen Wissensvorschuss oftmals ein Absehen eines Fahrverbotes erreicht werden. Ihre Ansprechpartner: Dr. Balazs Korom |
Versicherungsrecht | ▼ | |
In unserem versicherungsrechtlichen Referat decken wir sowohl die Bereiche der Sachversicherungen als auch die der Personenversicherungen ab. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt dabei in der Vertretung von Versicherungen, die wir bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen von Versicherungsnehmern unterstützen. Dies erfolgt sowohl in der außergerichtlichen Korrespondenz, als auch durch Prozessvertretungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von abzudeckenden Risiken in Unternehmen. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Versicherungsreferat mit dem wirtschaftsrechtlichen Referat, um auf die jeweiligen Besonderheiten der Rechtsbereiche achten und Ihnen damit eine Entscheidungsgrundlage schaffen zu können. Ihre Ansprechpartner: Detlef Ullmann |
Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht | ▼ | |
Das genialste Produkt und die beste Dienstleistung nützen nichts, wenn sie nicht ihren Weg zum Abnehmer finden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Vertriebswege, die auch im Mittelstand zunehmend internationaler werden, bei der Verhandlung und beim Abschluss von Liefer- und Dienstleistungsverträgen, Kooperations- und Franchiseverträgen oder beim Vertrieb ihrer Platzierung über moderne Vertriebswege wie das Internet. Das Recht der Handelsvertreter, Versicherungsvertreter und anderer Vertriebsmittler hat sich zu einer echten Spezialmaterie entwickelt, die stark von einer dynamischen Rechtsprechung geprägt ist. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und konsequenten Weiterbildung finden wir für Sie die passenden Lösungen bei der Gestaltung von Verträgen, aber auch bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte. Ihre Ansprechpartner: Dr. Ulrich Nickl Gerhard Schmidt |
Wettbewerbsrecht, Markenrecht | ▼ | |
Ein fairer Umgang zwischen Unternehmen, insbesondere Wettbewerbern, ist für eine Volkswirtschaft wie den deutschen Markt unabdingbar. Leider wird auch im Mittelstand mit immer härteren Bandagen um Marktanteile gekämpft. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten in Fragen des Wettbewerbsrechts einschließlich der kartellrechtlichen Bezüge und wahren ihre Rechte in Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Das Markenbewusstsein der Verbraucher steigt ständig; deshalb gewinnt die Marke einen immer höheren Stellenwert als Marketinginstrument. Sie steht für die Qualität und das Image eines Produktes und hilft dem Kunden bei der Wiedererkennung. Die Eintragung einer Marke national wie auch international trägt dazu bei, diese Vorteile zu sichern und die Marke gegen Missbrauch zu schützen. Bei solchen Vorhaben unterstützen wir Sie, auf Grund unserer vielfältigen Erfahrungen, gerne. Ihr Ansprechpartner: Dr. Balazs Korom Martin Sarnowski |
Wirtschafts- und Handelsrecht | ▼ | |
Die Beratung gewerblicher Mandanten aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Dienstleistung sowie der freien Berufe ist unser Kerngeschäft. Für viele unserer Mandanten arbeiten wir als "ausgelagerte" Rechtsabteilung und decken so die relevanten Fragestellungen aus allen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts für sie ab. Im Bereich des Vertragsrechts beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und dem Abschluss von Liefer-, Dienst- und Werkverträgen, der Vereinbarung von Rahmenverträgen, Kooperationsverträgen oder Qualitätssicherungsvereinbarungen und begleiten sie bei den entscheidenden Gesprächen. Gerade für den Mittelstand werden die Anforderungen an die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen ständig höher. Spezialregelungen wie z. B. Maschinenrichtlinie, Produkthaftungsgesetz, Medizinproduktegesetz, Kosmetikverordnung – die Sicherheit von Produkten und der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers in Deutschland und Europa – werden von uns in die Beratung eingebracht sowie bei der Erarbeitung von Verträgen umgesetzt und beachtet. Wir führen für unsere Mandanten Zivilverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in allen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Der wirtschaftliche Blickwinkel in der juristischen Arbeit unserer Anwälte und die enge, dauerhafte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ermöglicht es uns, wirtschaftlich tragfähige Lösungen ihrer rechtlichen Fragen zu entwickeln. Ihre Ansprechpartner: Dr. Ulrich Nickl Gerhard Schmidt Martin Sarnowski |
Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht | ▼ | |
Unter dem Begriff Zivilrecht verstehen wir die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsverhältnisse, insbesondere das Vertragsrecht, die Leistungsstörungen, die besonderen Schuldverhältnisse wie beispielsweise Kauf, Schenkung, Darlehen, Auftrag und Geschäftsbesorgung, das Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Sachenrecht. Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Verkehr sind Verträge ein wichtiges rechtliches Gestaltungsmittel. Durch einen Vertrag kann in vielen Fällen die gesetzliche Regelung modifiziert und Sachverhalte den speziellen Bedürfnissen der Vertragsparteien angepasst werden. Oft kann auch ein potentieller Konflikt zwischen den Vertragsparteien bereits im Vorfeld erkannt und durch kluge Formulierung des Vertrages ein Rechtsstreit vermieden werden. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, etc. Ihre Ansprechpartner: Detlef Ullmann |
