16.05.2022 / Verfasserin: Veronika Hirsch

Rückwirkende Anpassung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -erstattungen § 233a AO

Der Zinssatz in Höhe von 6 % pro Jahr ist seit 2014 verfassungswidrig. Für Zeiträume ab dem 01.01.2019 erließ das Bundesverfassungsgericht am 08.07.2021 ein Anwendungsverbot. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet bis 31.07.2022 eine rückwirkende Neuregelung zu schaffen.

Der neue feste Zinssatz soll 0,15 % pro Monat, 1,8 % pro Jahr, betragen. Die Angemessenheit des Zinssatzes richtet sich nach dem Basiszinssatz und soll alle 3 Jahre überprüft werden. Erstmals zum 01.01.2026. Eine Änderung soll möglichst erst dann erfolgen, wenn der zum Anfang des Jahres der Bewertung geltende Basiszinssatz um mehr als ein Prozent vom letzten festgelegten Zinssatz abweicht.

Die vorgesehene Neuregelung des Zinssatzes soll nur für noch offene Fälle gelten. D.h. die Bescheide müssen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen, ganz oder teilweise vorläufig ergangen sein (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO) oder es muss noch ein Rechtsbehelfsverfahren anhängig sein. Soweit die Bescheide mit der Zinsfestsetzung rechtskräftig und unanfechtbar sind, soll keine Anpassung erfolgen. Der Zinssatz soll ebenfalls für noch nicht bestandskräftig festgesetzte Erstattungszinsen gelten. Der Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 AO soll aber weiterhin angewendet werden. Danach darf ein Steuerbescheid nicht zuungunsten eines Steuerpflichtigen geändert werden. Bei sogenannten Mischfällen (mehrere offene Zinsfestsetzungen mit abwechselnd Nachzahlungs- und Erstattungszinsen) kann jedoch der Erstattungszins mit dem Nachzahlungszins bis auf Null verrechnet werden.

Der neue Zinssatz soll nicht für andere Zinsen, wie z.B. Stundungs-, Hinterziehungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen gelten. Zusätzlich ist auch keine Anpassung der Höhe der Säumniszuschläge vorgesehen. Ob diese jedoch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls anzupassen sind, bleibt bisher offen und muss noch überprüft werden.

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Veronika Hirsch
Steuerberaterin

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