11.08.2020 / Verfasser: Clarissa Göbner
Zweites Familienentlastungsgesetz (BMF)
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Folgenden Maßnahmen sind vorgesehen:
Erhöhung des Kindergelds
Zum 01.01.2021 wird das Kindergeld pro Kind um 15 EUR pro Monat erhöht. Das Kindergeld beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR.
Erhöhung der Kinderfreibeträge
Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab 01.01.2021 von 7.812 EUR auf 8.388 EUR erhöht (Kinderfreibetrag je Elternteil: 2.730 EUR, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf je Elternteil: 1.464 EUR).
Erhöhung des Grundfreibetrags und weiterer Abbau der kalten Progression
Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2021 von 9.408 EUR auf 9.696 EUR und im Jahr 2022 auf 9.984 EUR angehoben, um die Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen. Zum weiteren Abbau der kalten Progression werden zudem die übrigen Tarifeckwerte für die Jahre 2021 und 2022 auf Basis der voraussichtlichen Ergebnisse des für den Herbst 2020 erwarteten Steuerprogressionsberichts nach rechts verschoben.
Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 EUR auf 9.696 EUR im Jahr 2021 und auf 9.984 EUR im Jahr 2022).
Aktualisierung des automatisierten Kirchensteuereinbehalts
Darüber hinaus werden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.
Clarissa Göbner
Steuerberaterin
Quelle: NWB - Datenbank OnlineNews vom 29.07.2020