Gewerbliche Unternehmen | ▼ | |
Wir zählen inhabergeführte Unternehmen, Familiengesellschaften und Tochtergesellschaften in- und ausländischer Konzerne jeder Größe und Rechtsform zu unseren Mandanten – typische Mittelständler, die uns mit all ihren spezifischen Fragestellungen und Problemen seit vielen Jahren bestens vertraut sind. Das liegt möglicherweise daran, dass unsere Kanzlei dieselben Strukturen aufweist: Aktiv tätige Gesellschafter, kurze Wege, schlanke Organisationsstrukturen. Unsere Mandanten wünschen eine kompetente Lösung ihrer komplexen Fragestellungen, die sich nicht auf die Beantwortung einzelner Teilfragen beschränkt und den Mandanten in der praktischen Umsetzung anschließend wieder allein lässt. Zu Recht erwarten Sie von uns praktische und praktikable Problemlösungen und Entscheidungsvorschläge, keine theoretischen Abhandlungen. |
Unternehmen der öffentlichen Hand | ▼ | |
Gemeinden, Landkreise und sonstige Körperschaften können sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben schon seit langer Zeit nicht mehr in einem bequemen hoheitlichen Fahrwasser bewegen. Eine Vielzahl von Vorschriften, häufig von Brüssel initiiert und von Berlin umgesetzt, machen ihnen das Leben schwer – zusätzlich zur Konkurrenz aus dem Bereich der Privatwirtschaft. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Unternehmen der Privatwirtschaft, bei der Erledigung ihrer Aufgaben in der Rechtsform privatwirtschaftlicher Unternehmen ebenso wie in hoheitlichen Angelegenheiten (z.B. Spezialfragen der Gewerbesteuer). Die Beachtung der besonderen Vorschriften und Anforderungen für Unternehmen der öffentlichen Hand ist für uns selbstverständlich |
Kreditinstitute | ▼ | |
Wir beraten und vertreten Kreditinstitute außergerichtlich und gerichtlich bei der rechtlichen Beurteilung und Realisierung von Kreditsicherheiten und bei der Realisierung ihrer vertraglichen Ansprüche. Entscheidungen über die Gewährung von Krediten oder über die Fortführung einer Finanzierung bedürfen einer soliden Entscheidungsgrundlage. Dies gilt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere für Entscheidungen von Banken im Zusammenhang mit existenzgefährdeten Unternehmen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatung gewährleistet die Erstellung fundierter Sanierungsgutachten und Gutachten zur Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung. Die aktive Begleitung sanierungswürdiger Kreditnehmer bei der Umsetzung von Sanierungskonzepten ist für uns selbstverständlich. |
Privatpersonen | ▼ | |
Wir leben in einer komplexen Gesellschaft – und dementsprechend kompliziert sind auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Ob beim Erwerb oder der Verwaltung einer Immobilie, der rechtlichen und steuerlichen Behandlung von Kapitalanlagen oder Fragen bei Einkünften als Arbeitnehmer – auch als Privatperson werden Sie ständig mit Problemen aus dem Bereich des Zivilrechts und des Steuerrechts konfrontiert. Wir bieten Ihnen fundierten Rat bei der Lösung Ihrer Fragen und Probleme des Steuer- und Zivilrechts. Bei der Verwaltung Ihres Vermögens, bei der Planung des Vermögensaufbaus und Ihrer Absicherung im Alter stehen wir Ihnen mit unseren Fachleuten gern zur Verfügung. Entscheidend ist schließlich ein langfristig sicherer Vermögensaufbau. |
Stiftungen / Vereine | ▼ | |
Die steuerliche und rechtliche Beratung von „Non-Profit-Organisationen“ zählt seit vielen Jahren zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit. Auf Grund unserer Erfahrungen und der eng vernetzten Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen können wir Ihre Fragen und Probleme umfassend lösen und Sie insbesondere bei der Verwaltung Ihrer Organisation in weiten Bereichen entlasten. So können Sie sich der Realisierung Ihres eigentlichen Vereins- bzw. Stiftungszwecks widmen und gleichzeitig sicher gehen, dass die teilweise sehr strengen Vorschriften im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sicher eingehalten werden. |
Immobilien und Immobilienunternehmen | ▼ | |
Langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Immobilienunternehmen, bei der Beratung von Immobilienfonds und der Verwaltung von Immobilieneinheiten und die enge Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten gewährleisten, dass Ihre Immobilie und Ihr Unternehmen bestens bei uns aufgehoben sind. Wir kooperieren darüber hinaus mit professionellen Hausverwaltungen und anderen Dienstleistern rund um die Immobilie und bieten Ihnen so einen abgestimmten Komplettservice. |
Freie Berufe | ▼ | |
Als Freiberufler – angefangen von den Ärzten und Zahnärzten, über Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure bis hin zum Künstler oder Mitglied eines Medienberufs – stets haben Sie über allgemeine steuerliche und rechtliche Vorschriften hinaus die Besonderheiten Ihres Berufsstands zu beachten. Wir sind für Sie da, den Vorschriftendschungel mit Ihnen zu lichten und bieten Ihnen den umfassenden Service, der für Sie nötig ist, um Ihrer eigentlichen Berufstätigkeit nachgehen zu können. |
Ärzte, Apotheken und Gesundheitswesen | ▼ | |
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Gesundheitsberufe sind in besonderem Maße den ständigen Änderungen des Gesundheitswesens ausgesetzt. Da ist es nicht gerade einfach, den nötigen Überblick zu bewahren. Gut, dass wir Ihnen hier mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Betreuung einer Vielzahl von Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, nichtärztlichen Dienstleistern und Pflegeeinrichtungen, die nötige Unterstützung bieten können. Bislang hat noch fast jede Reform im Gesundheitsbereich zu rückläufigen Honoraren und Vergütungen geführt. Vor diesem Hintergrund ist betriebswirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln auch in Ihrem Unternehmen von immer größerer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Kompetenz und große Erfahrungen mit den Besonderheiten von Praxen, Apotheken, Dienstleistungsunternehmen und Pflegeeinrichtungen ermöglichen uns eine spezialisierte Beratung. |