Die Beratung gewerblicher Mandanten aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Dienstleistung sowie der freien Berufe ist unser Kerngeschäft. Für viele unserer Mandanten arbeiten wir als "ausgelagerte" Rechtsabteilung und decken so die relevanten Fragestellungen aus allen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts für sie ab.
Im Bereich des Vertragsrechts beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und dem Abschluss von Liefer-, Dienst- und Werkverträgen, der Vereinbarung von Rahmenverträgen, Kooperationsverträgen oder Qualitätssicherungsvereinbarungen und begleiten sie bei den entscheidenden Gesprächen.
Gerade für den Mittelstand werden die Anforderungen an die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen ständig höher. Spezialregelungen wie z. B. Maschinenrichtlinie, Produkthaftungsgesetz, Medizinproduktegesetz, Kosmetikverordnung – die Sicherheit von Produkten und der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers in Deutschland und Europa – werden von uns in die Beratung eingebracht sowie bei der Erarbeitung von Verträgen umgesetzt und beachtet.
Wir führen für unsere Mandanten Zivilverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in allen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts.
Der wirtschaftliche Blickwinkel in der juristischen Arbeit unserer Anwälte und die enge, dauerhafte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ermöglicht es uns, wirtschaftlich tragfähige Lösung ihrer rechtlichen Fragen zu entwickeln.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Ulrich Nickl Gerhard Schmidt Martin Sarnowski